Weiterbildungsstipendium
Förderfähig sind alle Arbeitsnehmer, Selbstständige und Arbeitslose. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine besondere Leistungen während der Ausbildung oder im Beruf und eine Altersgrenze von 24 Jahren.
Eine Elternzeit oder der Bundesfreiwilligendienst können jedoch auf die Altersgrenze angerechnet werden. Somit erhöht sich diese um 3 Jahre auf dann 27 Jahre.
Gefördert werden fachbezogene berufliche Weiterbildungen, fachübergreifende Qualifizierungen sowie ein berufsbegleitendes Studium.
Die Ausgaben für Kursgebühren, Prüfungen, Arbeitsmittel, sowie die Fahrten zum Kursort und gegebenfalls für Unterkunft, werden gefördert.
Genauere Informationen zur Stiftung Begabtenförderung unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
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