Förderungen

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Aufstiegsfortbildungen kosten Geld!

Damit Ihr nicht allein diese Kosten tragen müsst, stellen wir euch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vor, die Euren Geldbeutel entlasten. Wir wissen, sowohl aus eigener Erfahrung als auch durch unsere durchgeführte Umfrage, dass die meisten Lehrgangsteilnehmer Ihre Kurs- gebühren, Prüfungsgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst zahlen. Wir informieren euch über bundes- und landesspezifische, finanzielle Unterstützungen und geben hilfreiche Tipps, wie Ihr Euren Geldbeutel entlasten könnt.

Im ersten Moment scheint der bürokratische recht Aufwand hoch, doch was Ihr an Zuschüssen und steuerlichen Ersparnissen einholen könnt, entschädigt für den Aufwand.

 

Wichtig auch für alle diejenigen, die bereits eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben oder eine darauf aufbauende Weiterbildung, z.B. ReZa absolvieren möchten, dass einige dieser Förderungen mehr als einmal in Anspruch genommen werden können. Genaueres findet ihr in den entsprechenden Rubriken.

 

Schlussendlich steht aber immer unser Fazit ... Die Mühe lohnt sich!


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  • Förderungen vom Bund
  • Bildungsprämie

  • Bildungsgutschein
  • Aufstiegs-BaFög
  • WeGebAU
  • Weiterbildungsstipendium

  • Aufstiegsstipendium

  • Förderungen vom Land


Aktuelle Erfahrungsberichte

Erfahrungsbericht von Silke B. ...

 

"Erfahrungen zur Finanzierung BP durch BfA/JC

 

Nach Eintritt meiner Arbeitslosigkeit bin ich mit konkreten Vorstellungen zum 1. Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin erschienen.

 

Habe ihr mitgeteilt was ich mir zukünftig vorstelle um mich beruflich weiterzuentwickeln und einer weiteren Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Bei so einem Gespräch zählen, meiner Meinung nach, Daten, Fakten und Kosten, ein sinnhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis muss erkennbar sein.

 

Da das Berufsbild BP in der Agentur noch unbekannt war, noch nie bewilligt wurde, musste es erst vom Teamleiter bewilligt werden.

 

Nach 2 Wochen konnte ich mir den Bildungsgutschein abholen. Wichtig ist das im Vorfeld alle Kosten abgeklärt werden! Bezahlt wird nur was vorher beantragt wurde. Im meinem Fall Kosten für Fahrkarte DB um zum Bildungsträger zu fahren. Leider wurde ich nicht fachgerecht beraten, sodass Kosten für die U-Bahn im BVB-Netz im Nachhinein von mir allein getragen werden mussten.

 

Also selbst noch einmal recherchieren!!!

 

Auch die Kosten die anfielen um zu einer Nachprüfung zu fahren kein Thema bei der BfA. Problematisch wurde es als mein Anspruch ALG1 erloschen war und ich zum JC wechseln musste. Die dortige Vermittlerin sah nicht die Notwendigkeit mir erneute Prüfungsgebühren /Fahrtkosten zu bewilligen denn ich hätte die 1. Chance nicht genutzt. In so einem Fall ist die Bewilligung eine Kann-Entscheidung."

 

Mit liebem Gruß Silke B.


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