Prüfungsablauf AWP
Es handelt sich bei der Prüfung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen um eine bundeseinheitliche Prüfung, d.h. sie findet bei allen prüfenden Industrie- und Handelskammern am selben Tag, zur selben Stunde mit denselben Aufgaben statt. Die Prüfungstermine sowie die Listen der zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind für die kommenden Jahre festgelegt. Sie sind auf der Internetseite des DIHK zu finden:
https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/aus-und-weiterbildungspaedagogen
Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres statt. Nicht jede IHK bietet die Prüfung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen zu beiden Terminen des Jahres an. Dies ist von Seiten des Prüflings bei der Anmeldung zur Prüfung unbedingt zu beachten. Für Wiederholer kann dies unter Umständen bedeuten, dass man eine Wiederholungsprüfung ggfs. erst wieder nach einem Jahr möglich ist.
Auch die Prüfungsgebühr ist nicht einheitlich geregelt. Jede Kammer erhebt ihre Gebühr nach eigener Gebührensatzung, welche meist auf der Seite der jeweiligen IHK einzusehen ist. Die Prüfungsgebühren sind bei der zuständigen IHK zu erfragen. Die Prüfungsgebühr ist grundsätzlich nach Anmeldung zur Prüfung und vor Antritt der ersten Prüfung zu zahlen.
Dabei geht dem Prüfling eine gesonderte Rechnung der jeweiligen Kammer zu.
Gliederung der Prüfung
Die IHK-Prüfung zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen gliedert sich grundlegend in drei Teile:
Prüfungsteil 1
Lernprozesse und Lernbegleitung
Im Prüfungsteil Lernprozesse und Lernbegleitung sind zwei schriftliche Prüfung anhand von komplexen Situationsbeschreibungen durchzuführen. Die gesamte schriftliche Prüfungsdauer soll zwischen 250 und 280 Minuten liegen. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in allen beiden schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Weiterhin findet im Prüfungsteil 1 eine mündliche Prüfung in Form eines situations-bezogenen Fachgesprächs statt. Diese wird in einem vom Prüfungsausschuss nach §7 VO gewählten Thema erbracht. Dieser stellt dem Prüfling daraus zwei Fälle zur Wahl. Nach einer 30-minütigen Vorbereitungszeit stellt der Prüfling in einem 30-45-minütigen situativen Fachgespräch dem Prüfungsausschuss seine Fähigkeit einer pädagogisch angemessenen Gesprächsführung dar. Das situationsbezogene Fachgespräch gilt als bestanden, wenn mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde.
Prüfungsteil 2
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
Im Prüfungsteil Planungsprozesse in der beruflichen Bildung sind zwei schriftliche Prüfungen anhand von komplexen Situationsbeschreibungen durchzuführen. Die gesamte schriftliche Prüfungsdauer soll zwischen 250 und 280 Minuten liegen. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in allen beiden schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungsteil 3
Berufspädagogisches Handeln
Im dritten Prüfungsteil soll in einer Projektarbeit eine komplexe, berufspädagogische Problemstellung dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Dieser kann erst nach erfolgreichem Abschluss der ersten beiden Prüfungsteile (mindestens ausreichende Leistungen in beiden Teilen) und sollte nicht später als ein Jahr nach deren erfolgreichen Abschluss begonnen werden. Nach Einreichung und Genehmigung eines persönlich gewählten Projektthemas durch einen Prüfungsausschuss, ist die Projektarbeit als Hausarbeit innerhalb von 30 Tagen Bearbeitungszeit anzufertigen.
Wenn die Projektarbeit vom Prüfungsausschuss mit mindestens ausreichenden Leistung bewertet wurde, kann der Prüfling mit der Durchführung seiner Präsentation und des anschließenden Fachgesprächs beginnen.
In der Präsentation soll der Prüfling die Ergebnisse seiner Projektarbeit dem Prüfungsausschuss visuell darstellen und pädagogisch begründen. Die Visualisierung kann vielseitig, z.B. mit Metaplan, Flipchart oder per multimedialer Präsentation erfolgen. Die Präsentation selbst soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Im Anschluss an die Präsentation findet ein Fachgespräch statt, indem zum einen vertiefende Fragestellungen geprüft werden und zum anderen soll der Prüfling eine berufspädagogisch angemessene Argumentation und Kommunikation nachweisen.