FAQ's zur Projektarbeit

Die Projektarbeit ist mit der abschließenden Präsentation der letzte Prüfungsteil für die angehenden AWP's und BP's.

 

Aber gerade in diesem Prüfungsteil kommt es oft zu Unklar-heiten bei der Erstellung der Projektarbeit und den daraus resultierenden Fehlern.

 

Darum haben wir uns entschlossen, hier einige Hinweise und Ratschläge zur Themenwahl und zur Erstellung der Projektarbeit in Form von FAQ's zu veröffentlichen, um den angehenden AWP's und BP's eine umfangreiche Hilfestellung zu geben.

 

Alle hier veröffentlichten Inhalte sind nach besten Gewissen recherchiert und sind keine offiziellen IHK-Inhalte. Sie dienen lediglich der Information. Es kann kein Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit abgeleitet werden.

 

Wir übernehmen keine Verantwortung und Gewähr für etwaige inhaltliche Fehler und Gesetzesänderungen.

 

Ausschlaggebend bei der Bewertung der Projektarbeit sind immer die Forderungen und Hinweise der zuständigen Stelle, an der der Prüfling die Projektarbeit einreicht.

 

FAQ – Projektarbeit AWP und BP

1. Themenwahl

1.1 Wann kann ich diesen Prüfungsteil ablegen?

Mit der Projektarbeit soll spätestens ein Jahr nach den schriftlichen Prüfungen begonnen werden. Um zur Projektarbeit zugelassen zu werden, müssen alle vorher erbrachten Prüfungsleistungen bestanden sein.

 

1.2 Wie finde ich mein persönlich ideales Thema?

Viele gewählte Themen und Themeninhalte lassen sich pädagogisch optimal verfassen, wenn der Autor ein Unternehmen, in dem er arbeitet, im „Hintergrund“ hat, z. B. das Planen einer Ausbildung in einer gewerblichen Lehrwerkstatt. Somit stellt er sicher, dass er vollumfänglich und aktuell „hinter seiner Projektarbeit steht“ und diese dann auch sicher verteidigen kann.

 

Aber nicht immer ist dies der Fall. Dann muss sich der Autor eines fiktiven Unternehmens bedienen. Er muss dann immer beachten, dass ggf. zusätzliche Zeit benötigt wird, damit er gewisse Themen und Inhalte im fiktiven Unternehmen anschaulich konzipieren, entwickeln und darstellen kann, welche in seinem realen Arbeitsumfeld nicht vorhanden sind.

 

Das persönlich ideale Thema findet man meist recht intuitiv. Intensives Grübeln und Suchen nach „DEM“ Thema bringt meist nicht den gewünschten Erfolg. Oft bieten betriebliche Gegebenheiten oder auch ein persönlicher Verbesserungsvorschlag im Unternehmen genug pädagogischen Hintergrund für ein mögliches Projektarbeitsthema, welches man dann intensiver verfolgen kann.

 

Auf jeden Fall muss das Thema einer gewählten Funktion lt. §9 Abs.2 VO Berufspädagoge bzw. §9 VO Aus- und Weiterbildungspädagoge entsprechen!!!

 

1.3 Wie umfangreich muss mein Thema sein?

Das Thema muss inhaltlich und im Umfang entsprechend so gewählt sein, dass die zu schreibende Projektarbeit innerhalb der vorgegeben 30 Tage Bearbeitungszeit fertiggestellt werden kann. Eine Verlängerung der 30-Tages-Frist ist lt. geltender VO BP und VO AWP nicht vorgesehen.

 

Weiterhin muss auch der geforderte Seitenumfang der Projektarbeit beachtet werden, d.h. das Thema muss auch so gewählt sein, dass alle relevanten Punkte innerhalb der vorgegebenen Seitenzahl ausführlich behandelt werden können. Meist liegt der Seitenumfang zwischen 25 und maximal 30 Seiten reinen Textteil, d. h. ohne Anhänge und ohne Verzeichnisse. Es gibt aber auch vereinzelt zuständige Stellen, welche lediglich 20 Seiten zulassen. Spezielle Regelungen bzw. Ausnahmen müssen frühzeitig bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

 

Eine Über- bzw. Unterschreitung der geforderten Seitenanzahl bringt Punkteabzug oder erhöht gar die Gefahr, dass diese nicht bestanden wird.

 

1.4 Welche Inhalte gehören in die Themeneinreichung?

Der grundlegendste Inhalt einer Projektarbeit, d. h. also auch des Themenvorschlages, ist eine aktuelle und pädagogisch relevante Problemstellung. Weiterhin fordern viele IHK’s eine Umfeldanalyse, eine Kurzbeschreibung der Problemstellung und der Ziele und meist auch noch eine Grobgliederung, in der wirklich nur die obersten Gliederungspunkte genannt werden sollen, um sich nicht zu sehr „fest zu setzen“.

 

Einige zuständige Stellen fordern auch noch die Nennung der gewählten Funktion lt. §9 Abs.2 VO Berufspädagoge bzw. §9 VO Aus- und Weiterbildungspädagoge.

2. Themeneinreichung

2.1 Wie muss das Thema formuliert sein?

Die Themenformulierung muss sehr eindeutig, sie darf nicht zu kurz, aber nicht zu lang sein (ggf. Anzahl der max. zulässigen Zeichen in der Themeneinreichung beachten). Das gewählte Thema muss hier umschrieben werden, wobei wichtige berufspädagogische Aspekte schon genannt werden können.

 

Auf keinen Fall darf in der Themenformulierung schon eine pädagogische Lösung oder gar ein Fazit enthalten sein.

 

Je klarer und eindeutiger das Thema im Vorfeld formuliert wird, desto größer ist die Chance, dass die zuständige Stelle das eingereichte Thema genehmigt.

 

2.2 Wie viele Themen müssen eingereicht werden?

Die Anzahl der einzureichenden Themen hängt von der zuständigen Stelle ab und wird einem in seiner persönlichen Aufforderung zur Themeneinreichung mitgeteilt. Bei den meisten zuständigen Stellen müssen entweder ein oder zwei Themen eingereicht werden.

 

Es ist nicht immer sicher, dass das erste Thema gewählt wird. Ggf. legt die zuständige Stelle bzw. der zuständige Prüfungsausschuss das Thema bei mehreren Themenvorschlägen fest.

 

2.3 Wann und in welcher Form muss ich meine Themenvorschläge einreichen?

Im Regelfall erhält man spätestens vier Wochen vor Abgabetermin die "Aufforderung zur Einreichung der Themenvorschläge“.

 

Diese beinhaltet neben den festgelegten Fristen und Terminen auch ggf. ein Formblatt der zuständigen Stelle, welches Sie dann zur Themen-einreichung benutzen müssen. Beispiele zu einer möglichen Formvorlage können gern bei uns erfragt werden.

 

Genauere Informationen müssen bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. Im Regelfall ist das Projektthema bzw. sind die Projektthemen schriftlich und im Original unterschrieben einzureichen. Spezielle Regelungen bzw. Ausnahmen müssen bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

 

2.4 Kann ich meine Themenvorschläge per Fax oder E-Mail an die zuständige Stelle senden?

Da die Formblätter zur Einreichung der Themenvorschläge vollständig und unterschrieben im Original vorliegen müssen, kann eine Übermittlung per Fax oder E-Mail nicht angenommen werden und dient auch nicht zur Wahrung der Zeitfrist. Spezielle Regelungen bzw. Ausnah-men müssen bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

 

2.5 Was ist, wenn meine Themenvorschläge nicht fristgerecht bei der zuständigen Stelle ankommen?

Verspätet eingegangene Themenvorschläge werden nicht mehr berücksichtigt. In diesem Fall wird der Prüfungsausschuss ein Thema zuweisen.

 

2.6 Darf ich nach Genehmigung meines Themas den Wortlaut des Titels verändern?

Das Eingereichte bzw. das vom Prüfungsausschuss festgelegte Thema ist verbindlich. Es dürfen keine Änderungen am Thema vorgenommen werden. Ein abgeändertes Thema kann nicht zur Bewertung angenommen werden!

3. Aufbau einer Projektarbeit

3.1 Wie muss meine Projektarbeit aufgebaut sein?

Bei der Erstellung der Projektarbeit muss man die von der zuständigen Stelle bzw. vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegten Rahmenbedingungen gemäß dem im Aufforderungsschreiben befindlichen Merkblatt beachten. Gibt es keine konkreten Vorgaben seitens der zuständigen Stelle, so geben wir hier einige allgemeine Hinweise zum Aufbau und Gliederung der Projektarbeit.

 

Folgenden Aufbau kann man als sehr gute Grundlage sehen:

  • Deckblatt --> Muss
  • Vorwort --> Kann
  • Inhaltsverzeichnis --> Muss
  • Weitere Verzeichnisse (z.B. Abkürzungs- oder Abbildungsverzeichnis) --> Kann
  • Textteil --> Muss
  • Weitere Anhänge --> Kann
  • Glossar --> Kann
  • Literaturverzeichnis --> Muss
  • Sperrvermerk --> Kann
  • Eidesstattliche Erklärung mit persönlicher Unterschrift --> Muss

Der Textteil ist der Kern der Arbeit. Daher ist es sehr wichtig, dass die Einteilung und die Gliederung des Textteiles korrekt vorgenommen werden.

 

Einteilung:

Eine sehr häufig zu findende Einteilung einer Projektarbeit ist folgende.

  • Einleitung – ca. 15%
  • Hauptteil – ca. 70%
  • Schluss – ca. 15%

In der Einleitung sollen sich eine kurze Unternehmensvorstellung, die Problemstellung mit einer Ist-Analyse sowie die Zieldefinition mit einem SOLL-Zustand wiederfinden.

 

Der Hauptteil muss eine umfangreich, ausgearbeitete und berufspädagogisch betrachtete Abhandlung und Bearbeitung des Themas sein, welche eindeutig eine Lösungsrichtung erkennen lässt. Hier ist das erlernte Fach- und Methodenwissen auf den vorher geschilderten betrieblichen Sachverhalt hin praxisgerecht so anzuwenden und umzusetzen, dass eine oder mehrere schlüssige berufs- und betriebspädagogische Lösung/ -Lösungen entsteht/ entstehen, sowie die Logik und Systematik der Erarbeitung gut nachvollziehbar dokumentiert sind.

 

Im Schlussteil muss es eine zusammenfassende Wertung der Abhandlung geben. Ggf. wird noch ein kurzer Ausblick gegeben, inwieweit das Thema weiter ausgearbeitet werden kann bzw. mit welchen Entwicklungen in der Zukunft zu rechnen ist.

 

Eine berufspädagogische Begründung mit abschließenden Fazit komplettiert dann den Schlussteil.

 

Gliederung:

Als Richtwert kann man annehmen, dass eine Gliederung für eine Projektarbeit ungefähr zwischen 6-9 Hauptpunkte umfassen soll.

 

Auf jeder Gliederungsebene darunter müssen min-destens zwei gleichgestellte Gliederungspunkte sein. Also zum Beispiel braucht das 2. Kapitel auch ein Kapitel 2.1 und 2.2 usw. Es wäre falsch nur 2.1 zu nennen und dann mit der Zählung aufzuhören.

 

Das würde gegen formale Gliederungsrichtlinien verstoßen. Die richtige Struk-turierung wird bei der Bewertung berücksichtigt und zieht bei Verstoß Punktabzug mit sich.

 

Hier eine beispielhafte Gliederung:

  1. Einleitung / Unternehmensvorstellung
  2. Problemstellung und IST-Analyse
  3. Zielvorstellung und SOLL-Definition
  4. Entwicklung (Planung, Organisation und Umsetzung) einer geplanten Maßnahme
  5. Ggf. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  6. Evaluierungskonzept
  7. Berufspädagogische Begründung
  8. Fazit

 

Die eben genannten Punkte dienen lediglich als Orientierung und sollen nicht als verpflichtend gelten. Im Zweifel ist immer rechtzeitig die zuständige Stelle zu kontaktieren.

 

3.2 Welches Format muss die Projektarbeit haben?

Bei der endgültigen Fassung der Projektarbeit ist auf die Einhaltung vorgegebener, optisch formaler Kriterien großer Wert zu legen. Folgende Vorgaben sind üblich, aber es gelten generell immer die formellen Vorgaben der zuständigen Stelle:

  • Papierformat --> DIN A4 weiß, einseitig bedruckt
  • Schriftfarbe --> schwarz
  • Schriftgröße --> 12 Punkte
  • Schriftart --> technische Schrift, z.B. Arial
  • Zeilenabstand à 1,5 (eineinhalb)- zeilig
  • Seitenränder --> Oben 2cm / Unten 2cm / Links 2,5cm / Rechts 3,5cm

3.3 Wie muss ich meine Projektarbeiten bei der zuständigen Stelle einreichen?

Im Regelfall ist die Projektarbeit schriftlich in dreifacher Ausfertigung abzugeben, ggf. in manchen Fällen zusätzlich noch digital. Dabei sind alle drei Ausfertigungen vom Teilnehmer zu unterschreiben. Des Weiteren sollen die Projektarbeiten in einer gebundenen Form eingereicht werden, welche die zuständige Stelle durch eine Vorgabe regelt. Manche zuständige Stellen lassen auch eine normal geheftete Projektarbeit zu. Auch hier gilt, sich lieber vorher bei seiner zuständigen Stelle erkundigen.

 

3.4 Was ist, wenn meine Projektarbeit bis zum Termin der Abgabe nicht fertig ist oder diese zu spät bei der zuständigen Stelle eingeht?

Die Projektarbeiten müssen, an dem von der zuständigen Stelle bzw. vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegten Tag und Zeitpunkt, abgegeben werden. Nach diesem Termin werden die Projektarbeiten nicht mehr angenommen und bewertet. In diesem Fall gilt die Prüfung im Prüfungsfach „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ als nicht bestanden.

 

3.5 Was muss in der Projektarbeit zitiert, was wörtlich und was sinngemäß gekennzeichnet werden?

Zitiert

„Jeder Gedanke, der von einem andern übernommen wird, ist zu zitieren. Die benutzten Quellen müssen in eindeutiger Weise angegeben und grundsätzlich nachprüfbar sein.“

 

Beachtet werden müssen dabei nachfolgende Grundregeln:

  1. Das Zitat ist unmittelbar aus der Primärquelle zu entnehmen.
  2. Das Zitat muss zweckmäßig sein.
  3. Die Quellenangabe muss eindeutig sein.

 

Lt. §§51 und 63 Urheberrechtsgesetz ist eine korrekte Angabe der Originalstellen erforderlich.

 

Wörtlich

Hierbei ist für völlige Identität mit der Quelle Sorge zu tragen. Die wörtlich übernommenen Ausführungen sind im Text durch Anführungszeichen sowie durch kursive Schreibweise zu kennzeichnen und als Fußnote wie folgt anzugeben, z. B.:

 

Schmolke, Siegfried / Deitermann, Manfred: Industrielles Rechnungswesen,

13. Auflage, Darmstadt 1998, S. 209.

 

Sinngemäß

Auf die sinngemäße Wiedergabe ist durch ein vorangestelltes "Vgl." in der Fußnote hinzuweisen. z. B.:

 

Vgl. Schmolke, Siegfried / Deitermann, Manfred: Industrielles

Rechnungswesen, 13. Auflage, Darmstadt 1998. S. 209 – 211.

 

Hinweis:

Es darf auch nicht vergessen werden, eigene Darstellungen, Abbildungen und Tabellen entsprechend kenntlich zu machen, z. B.:

 

„Quelle: Der Verfasser"

 

3.6 Was ist, wenn ich meine Projektarbeit oder das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden habe?

Falls man seine Projektarbeit nicht bestanden hat, kann man diese zweimal wiederholen.

 

Man wird erneut von der zuständigen Stelle aufgefordert, eine, ggf. zwei neue Themenvorschläge einzureichen. Wenn man sein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch nicht bestanden hat, dann muss auch die Projektarbeit nochmals geschrieben werden.

 

3.7 Kann ich eine nicht bestandene Projektarbeit mit dem projektarbeits-bezogenen Fachgespräch ausgleichen?

Für das projektarbeitsbezogene Fachgespräch wird man nur zugelassen, wenn in der Projekt-arbeit mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden. Daher ist es nicht möglich eine nicht bestandene Projektarbeit mit der Bewertung des projektarbeitsbezogenen Fachgesprächs auszugleichen.

4. Das Deckblatt, die Verzeichnisse, das Glossar und die Anhänge

4.1 Das Deckblatt

Das Deckblatt sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Benennung der Fortbildungsprüfung bzw. des Fortbildungsabschlusses
  2. Angaben zum Verfasser
  3. Themenstellung
  4. Datum der Abgabe der Projektarbeit
  5. zuständige Stelle
  6. Prüflingsnummer 

 

Gegeben falls kann ein weiteres Blatt hinter dem Deckblatt mit einem Sperrvermerk eingefügt werden.

 

4.2 Das Inhaltsverzeichnis

Auch hier gilt generell, dass man bei der Erstellung des Inhaltsverzeichnisses die von der zuständigen Stelle festgelegten Rahmenbedingungen gemäß dem im Aufforderungs-schreiben befindlichen Merkblatt beachten. Folgende Regeln sollten beachtet werden:

  • Das Inhaltsverzeichnis ist vorzugsweise nach DIN 1421 zu erstellen.
  • Die Gliederungstiefe von vier Ebenen soll nicht überschritten werden.
  • Es muss auf einen Gliederungspunkt einer Ebene stets mindestens ein Gliederungs-punkt auf gleicher Ebene folgen. Wenn z. B. ein Punkt 2.3.1 existiert, muss es auch mindestens den Punkt 2.3.2 geben

4.3 Das Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis ist die vollständige, zusammenfassende und alphabetisch geordnete

Katalogisierung der verwendeten Bücher, Zeitschriften und sonstiger Literatur (insbesondere auch Internetseiten).

 

Aufzuführen sind alle Quellen, die im Textteil verwendet werden.

 

Internetseiten sind darüber hinaus mit dem Datum ihres Abrufes und, wenn ersichtlich, dem Datum des Erscheinens des Artikels zu dokumentieren. Bei Verwendung von Internetseiten kann die zuständige Stelle verlangen, diese als Papierversion in die Anlage mit aufzunehmen.

 

Unbedingt zu beachten: Wikipedia ist keine anerkannte Quelle!!!

 

4.4 Das Abbildungsverzeichnis

Das Abbildungsverzeichnis ist nur dann ein notwendiger Bestandteil der Projektarbeit, wenn im Textteil Grafiken, Abbildungen und Tabellen verwendet werden. Das Abbildungs-verzeichnis besteht aus einem Verzeichnis für Abbildungen und einem Verzeichnis für Tabellen.

 

Das Abbildungsverzeichnis listet alle Abbildungen oder Tabellen in der Reihenfolge ihres Erscheinens im Textteil, jeweils mit dem Hinweis auf die betreffende Seite, auf. Die Nummerierung wird fortlaufend vorgenommen

 

4.5 Das Abkürzungsverzeichnis

Ein Abkürzungsverzeichnis sollte immer dann verwendet werden, wenn keine gängigen Abkürzungen benutzt werden. Es wird nach dem Inhaltsverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Dabei müssen alle tatsächlich verwendeten Abkürzungen erwähnt werden, auch wenn diese außerhalb des Textteiles stehen bzw. allgemein gebräuchlich sind.

 

4.6 Der Anhang

In den Anhang gehören Materialien, die für das engere Verständnis des Textes nicht notwendig oder zu umfangreich sind.

 

Das können z. B. Lehrpläne, Konzepte, Checklisten, Ausschnitte aus Firmenmaterial, Prospekte, Projektpläne etc. sein.

 

Ebenso finden sich hier Tabellen oder auch Auszüge aus Protokollen u.ä. wieder, die so detailliert im Textteil nicht erforderlich sind oder nur verwirren würden, aber für die Nachvollziehbarkeit unbedingt erforderlich sind. Sofern man selbst z. B. bestimmte Instrumente wie Befragungsbögen für die Mitarbeiter oder Feedbackbögen für den Evaluationsprozess entwickelt und eingesetzt hat, sollten diese beispielhaft auch in ausgefüllter Form im Anhang erscheinen.

 

Anhänge (Anlagen) sind fortlaufend zu nummerieren (Anhang 1, Anhang 2, …) und in sich mit Seitenzahlen zu versehen.

 

4.7 Das Glossar

Nach dem Anhang folgt ein Glossar, falls Begriffe, die im Text Verwendung gefunden haben und sich dem Leser nicht selbst erklären, erläutert werden müssen.

 

4.8 Die eidesstattliche Erklärung

„Erklärung an Eides statt“, dass die vorliegende Projektarbeit von einem selbstständig und lediglich unter Zuhilfenahme der angeführten Quellen und zulässigen Hilfsmittel angefertigt wurde. Diese Erklärung, versehen mit Orts- und Datumsangabe, der Prüfungsnummer, ist vom Verfasser mit Vor- und Nachnamen persönlich zu unterschreiben.

 

Nachfolgend ein Beispiel für eine eidesstattliche Erklärung:

„Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich diese Projektarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt, alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffent-lichungen entnommen, als solche kenntlich gemacht und mich auch keiner anderen als der angegebenen Literatur oder sonstigen Hilfsmittel bedient habe. Die Projektarbeit hat in dieser oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsinstitution vorgelegen.

 

Mir ist bekannt, dass gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs-prüfungen der IHK XXX Täuschungshandlungen zum Ausschluss von der Prüfung führen können und die Prüfung als nicht bestanden erklärt werden kann.“

 

Ort, Datum Unterschrift